Mitgliedsbeiträge

Der TC Weißensee bietet Tennisbegeisterten jeden Alters ein faires und flexibles Beitragssystem: abgestufte Einzeltarife und günstige Familienangebote und alles ohne Aufnahmegebühren!

Bitte beachten Sie, dass nach unserer Satzung alle aktiven Mitglieder** über acht Jahre fünf Arbeitsstunden pro Jahr ableisten müssen. Für nicht erbrachte Arbeitsstunden hat das Mitglied einen finanziellen Ausgleich an den Verein zu leisten. Genaue Infos dazu erhalten Sie beim Vorstand.

Die Bankverbindung für die Überweisung der Beiträge finden Sie hier.

Die Beitragsordnung gibts auch als pdf-Datei zum Download.

 

Hinweis: Bei Neuaufnahme fällt eine Verwaltungsgebühr von 50,-€ pro Person bzw. pro Familie an!

 

Einzeltarife (Tarifgruppe E)

Tarif Status Jahres-
beitrag (aktiv)
Jahres-
beitrag (passiv)
E1 Erwachsener 280 Euro 60 Euro
E2 Ermäßigter Beitrag* 205 Euro 50 Euro
E3 Schüler** (nach vollendetem 11. Lebensjahr) 160 Euro 35 Euro
E4 Schüler (bis vollendetem 11. Lebensjahr) 115 Euro 30 Euro
E5 Kinder (bis vollendetem 8. Lebensjahr) 80 Euro 20 Euro
E6 Sozial bedürftige Kinder (Nachweis erforderlich) 120 Euro

Familientarife (Tarifgruppe F)

Tarif Status Jahres-
beitrag (aktiv)
Jahres-
beitrag (passiv)
F1 1.Erwachsener 280 Euro
F2 2.Erwachsener 205 Euro 50 Euro
F3 pro Kind (gemäß E3 bis E5) 80 Euro 20 Euro

* Auszubildende, Studenten, Rentner, Zivildienst-, Grundwehrdienstleistende, Arbeitslose Nachweis erforderlich

** Schülerausweis oder Schulbescheinigung ab 16 Jahren erforderlich

  1. Familientarife, gelten für Ehepaare und gleichgestellte Partnerschaften sowie Familien mit Kindern, wobei mindestens ein Erwachsener (Tarif F1) aktives Mitglied sein muss.
  2. Mitglieder die nach dem 30.06. eingetreten sind zahlen die Hälfte des jeweils gültigen Jahresbeitrags. Sie haben 2,5 Std. (Arbeitslose 5 Arbeitsstunden) abzuleisten. Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde hat das Mitglied einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 5% des jeweiligen vollen Jahresbeitrages an den Verein zu leisten.
  3. Alle aktiven Mitglieder über 8 Jahre haben jährlich 5 Arbeitsstunden abzuleisten. Arbeitslose die den ermäßigten Tarif in Anspruch nehmen haben 10 Stunden abzuleisten. Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde hat das Mitglied einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 5% des Jahresbeitrages an den Verein zu leisten.
  4. Passive Mitglieder haben die Möglichkeit maximal 5 mal pro Saison die Anlage zum Entgelt für Gastspieler zu nutzen.

Die Tarifordnung ist gültig ab 18.02.2010.