Platz- und Spielordnung

 

Hinweis: Die Platz- und Spielordnung kann auch als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Die nachfolgenden Verhaltensrichtlinien regeln den Spielbetrieb auf der Tennisanlage. Sie sind in der Mitgliederversammlung vom 19.03.2019 mehrheitlich verabschiedet worden und damit für alle verbindlich.

Alle Mitglieder sind angehalten, Spieler auf falsches Verhalten im Rahmen dieser Platz-, Spiel- und Hausordnung hinzuweisen.

1. Spielberechtigt sind alle Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag entrichtet haben. Mitglieder, bei denen der Jahresbeitrag noch aussteht, sind nicht berechtigt, auf den Tennisplätzen zu spielen.

2. Platzbelegungen für Trainingszeiten, Verbandsspiele, Forderungsspiele und Turniere haben Vorrang. Die Trainingszeiten, Turniere sowie die Verbandsspieltermine werden vom Vorstand durch Aushang, in der Clubzeitung und auf der Internetseite des Vereins bekannt gegeben.

3. Der aushängende Trainingsplan regelt – für alle verbindlich – feststehende Trainingsbelegungen in der Primetime werktags ab 15:00 Uhr außerhalb der Sommerferien. Zwei Plätze werden dabei durchgängig für das freie Spielen vorgehalten.

4. Die Spieldauer ist grundsätzlich auf 60 Minuten bei Einzeln und 90 Minuten bei Doppeln begrenzt. Die Beginnzeit ist auf dem Timer am Platz einzustellen. Wenn Nachfolger Zutritt verlangen und keine freien Plätze für eine Spieldauer zur Verfügung stehen, ist das Spiel nach Ablauf der Zeit sofort zu beenden.

5. Bei starkem Andrang auf den Plätzen ist Doppel zu spielen. Der Wunsch nach Einreihung in ein Doppel sollte jedoch nur dann erhoben werden, wenn die eigene Spielstärke etwa der der anderen Spieler entspricht.

6. Soweit es die Auslastung der Plätze zulässt, können Mitglieder Gastspieler mitbringen (Erfahrungsgemäß ist die Möglichkeit Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr sehr gering). Diese sind vor Spielbeginn in die ausliegende Gästeliste einzutragen. Für die korrekte Abwicklung ist das Mitglied und nicht der Gast verantwortlich. Ein Nichteintrag wird als schwerer Verstoß gegen die Interessen des Vereins und als Betrugsversuch angesehen. Ist ein Mitglied des Vorstandes auf der Anlage, ist der Gastspieler zusätzlich beim Vorstandsmitglied anzumelden.
Für jede angefangene Stunde ist ein Entgelt pro Gastspieler von 6,00 € zu bezahlen.
Ein Gastspieler darf die Tennisplätze maximal 5-mal pro Saison bzw. Kalenderjahr mit einem Vereinsmitglied zum Spielen nutzen.

7. Die Nutzer haben die Tennisplätze mit Tennisschuhen (keine  Trainingsschuhe mit Stollen oder groben Rillenprofilen) und in Tenniskleidung zu betreten.

8. Plätze, die Platzschäden aufweisen (z. B. defekte Oberfläche, ausgerissene Linien), dürfen nur bespielt werden, wenn diese Platzschäden behoben worden sind. Gleiches gilt auch für Schäden, die während des Spiels auftreten.

9. Wenn der Platz trocken ist, muss er nach jeder Spielstunde ausreichend gewässert werden (hierzu zählt auch der Bereich hinter der Grundlinie). Die Nutzung der Beregnungsanlage bleibt dem Fachpersonal vorbehalten.

10. An Wochenenden, Feiertagen und nach Regen bzw. nach Betrieb der Beregnungsanlage sind die Plätze vor Spielbeginn abzuziehen.

11. Nach dem Spiel sind die Plätze ganzflächig abzuziehen und die Linien zu kehren. Das Netz soll nicht rennenderweise über den Platz gezogen werden. Damit der Sand auch auf dem Platz bleibt und nicht an die Seite gekehrt wird, ist in immer kleiner werdenden Kreisen von außen nach innen abzuziehen (s.a. Hinweistafeln an den Eingangstüren zu den Plätzen).
Es ist der ganze Platz, auch hinter den Grundlinien bis zum Zaun und neben den Seitenlinien (eine Schleppnetzbreite neben der Doppellinie) abzuziehen. Die Schleppnetze, Linienbesen und Scharrierhölzer sind an den dafür vorgesehenen Stellen aufzuhängen.

12. Beginn und Ende der Tennissaison werden vom Vorstand festgelegt und bekannt gegeben.

13. Vorstand und Platzwart können Plätze sperren.

14. Für Trainingsstunden stehen den Mitgliedern Trainer bzw. Übungsleiter zur Verfügung. Einzelheiten hierzu sind gesondert geregelt. Auskünfte geben der Vorstand bzw. die Trainer/Übungsleiter. Ist ein Trainerplatz witterungsbedingt gesperrt, hat der Trainer/Übungsleiter für bespielbare Plätze Vorrang.

15. Die Zeiten für Trainingsstunden werden je Trainer/Übungsleiter vom Vorstand in Abstimmung mit dem jeweiligen Trainer/Übungsleiter festgelegt. Allen anderen Mitgliedern ist es untersagt, Trainingsstunden gegen Entgelt zu geben.